AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Harbora Global LLC
75 E 3rd St Sheridan,
WY 82801 USA
Marke / Angebotsbereich: Auswandern Steuerfrei
Operated by Harbora Global LLC
Stand: Mai 2026 Version 3.0
Kontakt: contact@auswandern-steuerfrei.com
1. Geltungsbereich, Marken und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über digitale Produkte und Dienstleistungen, die zwischen dir als Kunde und der Harbora Global LLC (nachfolgend „wir") unter der Marke „Auswandern Steuerfrei" geschlossen werden.
(2) Vertragspartner ist ausschließlich: Harbora Global LLC, 75 E 3rd St, Sheridan, WY 82801, USA, registriert beim Wyoming Secretary of State am 30.04.2026.
(3) Die Harbora Global LLC ist eine Tochtergesellschaft (Organized by) der ForgeMan Coaching LLC, 75 E 3rd St, Sheridan, WY 82801, USA. Die ForgeMan Coaching LLC ist Inhaberin der eingetragenen Unionsmarke „ForgeMan Coaching®" (EUIPO, Registernummer 019167776). Die Marken und Geschäftsbezeichnungen „Auswandern Steuerfrei", „Harbora Global", „Auswanderungs-Roadmap", „Auswanderungs-Execution", „Business Mindset Masterclass", „Ready-to-Operate Company" sowie „Standard-, Premium- oder VIP-Company" werden im geschäftlichen Verkehr unter Schutz nach § 5 MarkenG verwendet. Verträge, Rechnungen, Leistungsbeziehungen sowie rechtliche Erklärungen erfolgen ausschließlich mit Harbora Global LLC, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
(4) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Kunden mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika. Verträge mit in den USA ansässigen Verbrauchern oder Unternehmen werden nicht geschlossen.
(5) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich zu.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
2. Anwendbares Recht und Verbraucherschutz
(1) Es gilt das Recht des Bundesstaates Wyoming, USA.
(2) Gerichtsstand ist Sheridan County, Wyoming, USA, soweit eine
Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist.
(3) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften deines Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaates bleiben unberührt.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsarten
(1) Vertragsgegenstand sind – je nach gebuchtem Angebot – insbesondere:
a) Online-Beratungen (z. B. Auswanderungs-Setup-Beratung, US-LLC-Strukturberatung, Aus- und Einwanderungsberatung im Sinne von strategischer, organisatorischer und länderkundlicher Begleitung – ausdrücklich keine Rechtsberatung)
b) Auswanderungs-Roadmap – detaillierte, individuelle Auswanderungs- und Setup-Planung mit grafisch aufbereitetem Umsetzungsplan und integriertem Leistungs- und Kostenangebot, einschließlich konzeptioneller Vermögens- und Asset-Schutzkonzepte(z. B. Stiftungs-, Vereins- und Firmenkonstrukte sowie Schutzkonzepte für unbewegliche Vermögenswerte) (siehe § 8(2))
c) Auswanderungs-Execution – die eigentliche Auswanderungs-Dienstleistung im Anschluss an die Auswanderungs-Roadmap (siehe § 8(3)) d) US-LLC-Gründung in den Bundesstaaten Wyoming, New Mexico, Florida oder Montana, einschließlich Compliance im ersten Betriebsjahr (siehe § 8)
e) Laufende Compliance-Betreuung ab dem zweiten Betriebsjahr (Compliance-Flatrate; siehe § 8)
f) US-LLC-Übernahmen von Drittanbietern
g) Ready-to-Operate Company – schlüsselfertige Komplettlösung für eine einsatzbereite Auslandsgesellschaft mit angebundener digitaler Infrastruktur, angeboten in den Tiers Standard, Premium und VIP (siehe § 8(9))
h) Business Mindset Masterclass – digitales Coaching- und Trainingsprogramm für Unternehmer und Führungskräfte
i) Online-Coachings, Gruppenprogramme und Live-Sitzungen mit unternehmerischem Schwerpunkt (Business Mindset, Leadership, strategische Unternehmensführung)
j) Digitale Inhalte (Onlinekurse, Videokurse, PDFs, Vorlagen, Aufzeichnungen)
k) Workshops und Seminare (online oder vor Ort, sofern angeboten)
l) Teilnahme an Affiliate-Programmen (sofern angeboten)
m) Vermittlung von strategischer Steuer- und Rechtsberatung (Partnerleistung – siehe Absatz (4) und § 8)
n) Vermittlung von Stiftungs- und Vereinsstrukturen sowie Vermögenssicherungslösungen (insbesondere Stiftungsmodelle in Panama oder Singapur über unseren Partner Diego Faßnacht / PlanB Panama; Vereinskonstrukte und Vermögenssicherung im europäischen Raum über unseren Partner Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V.) (Partnerleistung – siehe Absatz (4) und § 8)
o) Vermittlung lokaler Dienstleister im Auswanderungsland – insbesondere Immobilien-Developer, Immobilienmakler, Einwanderungshelfer (Behördengänge, Visaanträge, Einbürgerungsverfahren, CBI-Programme), Rechtsanwälte, Notare und Versicherungsmakler (Partnerleistung – siehe Absatz (4) und § 9)
p) Up-Skilling-Akademien zu Themen wie Marketing, Automatisierung, Social-Media-Brand-Aufbau, SEO und YouTube – als eigenständige Online-Programme oder als optionale Module der Ready-to-Operate Company.
(2) Digitale Inhalte, Community-Zugänge und ggf. begleitende Kursbestandteile können über Plattformen Dritter bereitgestellt werden, insbesondere über Skool. Der Zugang setzt ggf. ein Nutzerkonto bei der jeweiligen Plattform voraus. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
(3) Soweit Inhalte oder Mitgliedschaften über Skool bereitgestellt werden, erfolgt die Freischaltung im Skool-Bereich „Auswandern Steuerfrei" bzw. in einem innerhalb dieses Bereichs zugeordneten Kurs- oder Mitgliederbereich, wie in der Angebotsbeschreibung oder Bestellbestätigung ausgewiesen.
(4) Eigene Beratungsleistungen vs. Steuer-, Rechts-, Stiftungs- und Vereinsberatung; Partnerleistungen
a) Eigene Beratungsleistungen von Harbora Global LLC Aus- und Einwanderungsberatung gehört zum Kernleistungsspektrum von Harbora Global LLC. Diese umfasst insbesondere die strategische, organisatorische und länderkundliche Begleitung von Auswanderungs- und Einwanderungsvorhaben, die Auswahl geeigneter Zielländer, die Entwicklung individueller Auswanderungs-Roadmaps, die konzeptionelle Erarbeitung von Vermögens- und Asset-Schutzkonzepten (z. B. Stiftungs-, Vereins- und Firmenkonstrukte sowie Schutzkonzepte für unbewegliche Vermögenswerte wie Gebäude), die Durchführung der Auswanderungs-Execution, die Koordination mit lokalen Kooperationspartnern (siehe § 9) sowie die persönliche Begleitung im Zielland nach Maßgabe des jeweiligen Angebots. Wir verfügen über praktische Erfahrungswerte zu zahlreichen Auswanderungsländern – unter anderem aufgrund persönlicher Reisetätigkeit der Geschäftsführung, vor Ort getroffener Kooperationsvereinbarungen und mehrjähriger Begleitung von Auswanderungsfällen.
b) Klare Abgrenzung zur Rechts- und Steuerberatung Unsere Beratungsleistungen sind ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Wir erbringen keine rechtsverbindliche Prüfung von Einzelfällen, keine Vertretung in Behördenverfahren, keine Erstellung von Steuererklärungen und keine individuelle steuerliche Beratung. Auch die in der Roadmap erarbeiteten Vermögens- und Asset-Schutzkonzepte stellen ausschließlich strategisch-konzeptionelle Vorschläge dar und sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit konkrete rechtsverbindliche Auskünfte oder steuerliche Beurteilungen erforderlich sind, erfolgen diese ausschließlich durch unsere Kooperationspartner gemäß lit. c), d) und e) bzw. durch die vom Kunden beauftragten lokal zugelassenen Berufsgruppen.
c) Strategische Steuer- und Rechtsberatung als Partnerleistung Soweit im Rahmen eines Angebots eine strategische Steuer- und Rechtsberatung, eine Erstellung oder Begleitung von Steuererklärungen in der DACH-Region oder vergleichbare individuell-rechtsverbindliche Leistungen enthalten oder beworben werden, werden diese nicht durch Harbora Global LLC, sondern ausschließlich durch unseren unabhängigen Kooperationspartner Fuetterer Tax Consulting LLC (vertreten durch Eduard Fütterer) erbracht. Diese Partnerleistung ist regelmäßiger Bestandteil unserer Aus- und Einwanderungsbegleitung, weil rechtsverbindliche steuerliche und rechtliche Einordnungen aus unserer Sicht zur professionellen Auswanderungsbegleitung gehören. Die in der Auswanderungs-Roadmap konzeptionierten Vermögens- und Asset-Schutzstrukturen werden im Rahmen der Auswanderungs-Execution durch Fuetterer Tax Consulting LLC einer rechtsverbindlichen steuerlichen und rechtlichen Verprobung unterzogen.
d) Stiftungs- und Vereinsstrukturen sowie Vermögenssicherung als Partnerleistungen Soweit im Rahmen eines Angebots Stiftungsgründungen oder darauf bezogene Strukturierungsberatungen enthalten oder beworben werden (insbesondere Stiftungsmodelle in Panama oder Singapur), werden diese nicht durch Harbora Global LLC, sondern ausschließlich durch unseren unabhängigen Kooperationspartner Diego Faßnacht (PlanB Panama, https://www.planb-panama.com) erbracht.
Soweit im Rahmen eines Angebots Vereinskonstrukte oder Vermögenssicherungslösungen im europäischen Raumenthalten oder beworben werden, werden diese nicht durch Harbora Global LLC, sondern ausschließlich durch unseren unabhängigen Kooperationspartner Erich Hambach (Hambacher Kulturförderverein e.V., https://erich-hambach.de)erbracht.
e) Lokale Dienstleister im Auswanderungsland Soweit im Rahmen eines Angebots Immobilienvermittlungen, Einwanderungshilfe (Behördengänge, Visaanträge, CBI-Programme, Aufenthaltsgenehmigungen, Einbürgerungsverfahren), Rechtsanwalts-, Notar- oder Versicherungsmaklerleistungen im Auswanderungsland enthalten oder beworben werden, werden diese nicht durch Harbora Global LLC, sondern ausschließlich durch lokale, unabhängige Kooperationspartner im jeweiligen Auswanderungsland erbracht.
f) Rolle von Harbora Global LLC bei Partnerleistungen Bei den unter lit. c), d) und e) genannten Partnerleistungen übernimmt Harbora Global LLC – je nach Angebot – ausschließlich die Vermittlung, Organisation und/oder Terminierung. Die jeweiligen Beratungs- und Dienstleistungen erfolgen eigenverantwortlich durch den jeweiligen Partner und können – je nach Ausgestaltung – Gegenstand eines separaten Vertrags- oder Auftragsverhältnisses zwischen dir und dem jeweiligen Partner sein. Maßgeblich sind hierzu die Angaben im Angebot, im Bestellprozess und/oder in der Bestellbestätigung. Ergänzend gelten die Bestimmungen in §§ 8 und 9.
(5) Eine Buchung oder Teilnahme durch Kunden mit Sitz in den USA ist ausgeschlossen.
4. Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise. Je nach Wohnsitz/Aufenthaltsstaat können Steuern, Abgaben oder Gebühren anfallen.
(2) Für bestimmte Produkte kann die Bestell- und Zahlungsabwicklung über externe Zahlungs- oder Vertriebsdienstleister erfolgen, insbesondere Digistore24. Die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofortüberweisung, Apple Pay) ergeben sich aus dem jeweiligen Checkout.
(3) Erfolgt die Abwicklung über Digistore24, gelten ergänzend die Bedingungen von Digistore24. Maßgeblich sind die Angaben im Bestellprozess (z. B. Rechnungssteller, Steuerangaben, Zahlungsmodalitäten).
(4) Der Zugang zu digitalen Inhalten, Plattformbereichen und Mitgliedschaften wird grundsätzlich erst nach erfolgreicher Zahlung freigeschaltet.
(5) Sofern eine Leistung per Rechnung angeboten wird, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist fällig.
(6) Im Honorar enthaltene Partnerleistungen Die Vergütung für Leistungen unserer Kooperationspartner Fuetterer Tax Consulting LLC (strategische Steuer- und Rechtsberatung), Diego Faßnacht / PlanB Panama (Stiftungsgründungen) sowie Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V. (Vereinskonstrukte und Vermögenssicherung im europäischen Raum) ist – soweit diese Leistungen Teil des jeweils gebuchten Angebots sind – in den von Harbora Global LLC erhobenen Honoraren enthalten. Eine separate Zahlung an diese Partner erfolgt nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(7) Zusätzliche Kosten lokaler Dienstleister im Auswanderungsland Vergütungen für lokale Dienstleister im Auswanderungsland gemäß § 9 (insbesondere Immobilienanbieter, Einwanderungshelfer, Rechtsanwälte, Notare, Versicherungsmakler) sind nicht in den von Harbora Global LLC erhobenen Honoraren enthalten. Diese Vergütungen sind direkt mit dem jeweiligen Partner abzurechnen und vor Ort in der jeweiligen Landeswährung zu zahlen. Die Modalitäten ergeben sich aus § 9 sowie dem jeweiligen Angebot des Partners.
(8) Modulare Pakete der Ready-to-Operate Company und Tier-Struktur Die Ready-to-Operate Company wird modular angeboten und ist in die Tiers Standard, Premium und VIP gegliedert. Die jeweils gebuchten Module, ihr konkreter Leistungsumfang und die zugehörige Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Bestellbestätigung. Optionale Up-Skilling-Module gemäß § 3(1) lit. p) sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, nicht in der Standard Company enthalten und gesondert zu vergüten. Konkrete Modul- und Tier-Preise sowie ihre Kalkulationsgrundlagen ergeben sich aus § 8(9).
(9) Anrechnung der Commitment-Investition für die Auswanderungs-Roadmap Die für die Auswanderungs-Roadmap vereinbarte Commitment-Investition wird zu 100 % auf die Vergütung einer im Anschluss beauftragten Folgeleistung (insbesondere der Auswanderungs-Execution gemäß § 8(3) und/oder der Ready-to-Operate Company gemäß § 8(9)) angerechnet, sofern die Voraussetzungen gemäß § 8(2) erfüllt sind. Der Anrechnungsbetrag ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Commitment-Investition begrenzt; eine Auszahlung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.
(10) Reverse-Charge-Verfahren bei Geschäftskunden Sofern der Kunde Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat ist und über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügt, kann die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren erfolgen. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitteilung der vollständigen Firmendaten (Firmenname, Firmenanschrift, E-Mail, USt-IdNr.) durch den Kunden vor Rechnungsstellung. Die Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens hängt von der gültigen Verifizierung der USt-IdNr. ab; bei nicht gültiger oder nicht rechtzeitig mitgeteilter USt-IdNr. erfolgt die Rechnungsstellung mit der gegebenenfalls anwendbaren Steuer.
5. Zustandekommen des Vertrages
(1) Kostenfreies Strategiegespräch Vor Beauftragung einer kostenpflichtigen Leistung kann ein kostenfreies Erst- und Strategiegespräch (in der Regel ca. 120 Minuten via Zoom) stattfinden. Dieses Strategiegespräch ist unverbindlich und stellt kein Vertragsverhältnis im Sinne dieser AGB dar.
(2) Auswanderungs-Roadmap Die Auswanderungs-Roadmap ist der erste kostenpflichtige Schritt nach dem kostenfreien Strategiegespräch. Der Vertrag über die Auswanderungs-Roadmap kommt durch Annahme unseres Angebots in Textform und Zahlung der vereinbarten Commitment-Investition zustande. Leistungsumfang, Bearbeitungsdauer, Anrechnung der Commitment-Investition auf Folgeleistungen sowie weitere Modalitäten ergeben sich aus § 8(2).
(3) Auswanderungs-Execution und in der Roadmap angebotene Folgeleistungen (einschließlich Ready-to-Operate Company) Die Auswanderungs-Roadmap dient zugleich als individuelles Angebot über die im Anschluss möglichen Folgeleistungen, insbesondere die Auswanderungs-Execution gemäß § 8(3) und – soweit sinnvoll und vom Kunden gewünscht – die Ready-to-Operate Company gemäß § 8(9). Sie weist die in Aussicht gestellten Leistungen sowie die jeweils zugehörigen Kosten detailliert auf.
a) Im Rahmen des Roadmap-Calls (siehe § 8(2) lit. d)) wird die Auswanderungs-Roadmap dem Kunden vorgestellt und mit ihm besprochen. Soweit der Kunde im Roadmap-Call klar kommuniziert, die vorgestellten Folgeleistungen in Anspruch nehmen zu wollen, dient diese Kommunikation – einschließlich der gemäß § 8(2) lit. e) angefertigten Aufzeichnung – als Dokumentation der Kaufabsicht und der besprochenen Leistungen. Sie stellt keinenrechtsverbindlichen Vertragsschluss dar.
b) Im Anschluss an den Roadmap-Call überarbeiten wir die Roadmap entsprechend den im Call besprochenen Anpassungen und übermitteln dem Kunden in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen den Link zur persönlichen Kunden-Roadmap, die Aufzeichnung des Roadmap-Calls sowie eine Abfrage der für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten. Bei Geschäftskunden umfasst diese Datenabfrage insbesondere Firmenname, Firmenanschrift, E-Mail und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 4(10)).
c) Auf Grundlage der dokumentierten Kaufabsicht und der finalen Roadmap übermitteln wir dem Kunden eine unverbindliche Rechnung (bei Geschäftskunden nach Erhalt der Firmendaten) oder einen Bezahllink über Digistore24(bei Privatpersonen). In Rechnung bzw. Bezahllink wird die bereits geleistete Commitment-Investition gemäß § 4(9) auf den Kaufpreis der jeweiligen Folgeleistung gutgeschrieben.
d) Der Vertrag über die jeweilige Folgeleistung (insbesondere Auswanderungs-Execution und/oder Ready-to-Operate Company) kommt mit Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei Harbora Global LLC oder dem beauftragten Zahlungsdienstleister zustande. Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der finalen Auswanderungs-Roadmap in Verbindung mit diesen AGB.
e) Erfolgt nach dem Roadmap-Call keine Zahlung des Kaufpreises der Folgeleistung, kommt kein Vertrag über die Folgeleistung zustande. Die bereits geleistete Commitment-Investition für die Auswanderungs-Roadmap wird in diesem Fall als Vergütung der Roadmap-Leistung einbehalten und nicht zurückerstattet, da die Roadmap als eigenständige, vergütungspflichtige Planungsleistung tatsächlich erbracht wurde. Auf diesen Umstand wird der Kunde im Bestellprozess der Auswanderungs-Roadmap ausdrücklich hingewiesen.
(4) Onlinekurse, Videokurse, digitale Inhalte und Mitgliedschaften (Skool „Auswandern Steuerfrei") Der Vertrag kommt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Zahlung zustande (z. B. über Digistore24, sofern verwendet). Nach erfolgreicher Zahlung wird der Zugang zum Skool-Bereich „Auswandern Steuerfrei" innerhalb angemessener Zeit freigeschaltet.
(5) US-LLC-Gründung und US-LLC-Übernahme als Einzelleistung Sofern eine US-LLC-Gründung oder -Übernahme außerhalb der Auswanderungs-Execution oder Ready-to-Operate Company beauftragt wird, ergeben sich Dauer und Umfang aus der Angebotsbeschreibung (z. B. „bis zu X Stunden", Pauschalleistung, Setup-Paket). Vertragsschluss und Zahlung erfolgen gemäß Absatz (4) bzw. § 8.
(6) Business Mindset Masterclass und Up-Skilling-Akademien Der Vertrag kommt durch Abschluss des Bestellvorgangs und Zahlung zustande. Vergütung, Laufzeit und Zugangsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Bestellbestätigung.
(7) Strategische Steuer- und Rechtsberatung (Partnerleistung Fuetterer Tax Consulting LLC) Sofern du eine strategische Steuer- und Rechtsberatung buchst, wird diese Leistung ausschließlich durch den unabhängigen Kooperationspartner Fuetterer Tax Consulting LLC (vertreten durch Eduard Fütterer) erbracht. Harbora Global LLC ist in diesem Fall nicht Steuerberater oder Rechtsanwalt und nicht Anbieter steuerlicher oder rechtlicher Beratungsleistungen, sondern – je nach Angebot – ausschließlich für Vermittlung und Organisation zuständig. Die Vergütung dieser Leistung ist – soweit Bestandteil des gebuchten Angebots (insbesondere der Auswanderungs-Execution gemäß § 8(3)) – in den Honoraren von Harbora Global LLC enthalten (§ 4(6)). Ein separates Vertragsverhältnis über die Beratungsleistung kann – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – direkt zwischen dir und Fuetterer Tax Consulting LLC zustande kommen; ergänzende Bedingungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Bestellprozess und/oder der Bestellbestätigung.
(8) Stiftungsgründung (Partnerleistung Diego Faßnacht / PlanB Panama) Sofern du eine Stiftungsgründung oder eine darauf bezogene Strukturierungsberatung buchst, wird diese Leistung ausschließlich durch den unabhängigen Kooperationspartner Diego Faßnacht (PlanB Panama) erbracht. Harbora Global LLC ist in diesem Fall nicht Anbieter stiftungsbezogener Beratungs- oder Gründungsleistungen, sondern – je nach Angebot – ausschließlich für Vermittlung und Organisation zuständig. Die Vergütung dieser Leistung ist – soweit Bestandteil des gebuchten Angebots – in den Honoraren von Harbora Global LLC enthalten (§ 4(6)). Ein separates Vertragsverhältnis über die Stiftungsleistung kann – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – direkt zwischen dir und Diego Faßnacht zustande kommen; ergänzende Bedingungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Bestellprozess und/oder der Bestellbestätigung.
(9) Vereinskonstrukte und Vermögenssicherung im europäischen Raum (Partnerleistung Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V.) Sofern du Vereinskonstrukte oder Vermögenssicherungslösungen im europäischen Raum buchst, wird diese Leistung ausschließlich durch den unabhängigen Kooperationspartner Erich Hambach (Hambacher Kulturförderverein e.V.) erbracht. Harbora Global LLC ist in diesem Fall nicht Anbieter vereinsbezogener oder vermögenssichernder Beratungs- oder Gründungsleistungen, sondern – je nach Angebot – ausschließlich für Vermittlung und Organisation zuständig. Die Vergütung dieser Leistung ist – soweit Bestandteil des gebuchten Angebots – in den Honoraren von Harbora Global LLC enthalten (§ 4(6)). Ein separates Vertragsverhältnis über die jeweilige Beratungs- bzw. Strukturierungsleistung kann – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – direkt zwischen dir und Erich Hambach bzw. dem Hambacher Kulturförderverein e.V. zustande kommen; ergänzende Bedingungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Bestellprozess und/oder der Bestellbestätigung.
(10) Vermittlung lokaler Dienstleister im Auswanderungsland Für die Vermittlung von Immobilienangeboten, Einwanderungshelfern, Rechtsanwälten, Notaren und Versicherungsmaklern im Auswanderungsland gelten die besonderen Bestimmungen in § 9. Ein Vertragsverhältnis über die jeweilige Dienstleistung kommt ausschließlich direkt zwischen dir und dem lokalen Kooperationspartner zustande. Die Vergütung ist nicht in den Honoraren von Harbora Global LLC enthalten und vor Ort in der Landeswährung zu zahlen.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen enden automatisch mit vollständiger Erfüllung.
(2) Bei zeitlich befristeten Programmen gilt die vereinbarte Laufzeit. Bei fortlaufenden Mitgliedschaften oder Abonnements (z. B. laufende US-LLC-Compliance-Betreuung, Premium- und VIP-Plan in der Skool-Community) gilt die im Bestellprozess oder im individuellen Angebot ausgewiesene Laufzeit und Kündigungsregelung.
(3) Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Skool-Community „Auswandern Steuerfrei" – Plan-Stufen
Wir betreiben für unsere Kunden eine Online-Community auf der Plattform Skool unter dem Namen „Auswandern Steuerfrei". Die Community ist in drei Plan-Stufen gegliedert: Standard, Premium und VIP. Höhere Plan-Stufen umfassen jeweils auch die Leistungen der niedrigeren Stufen. Standard und Premium werden grundsätzlich als monatliche Mitgliedschaft, VIP zusätzlich auch als Jahresmitgliedschaft mit Einmalzahlung pro Jahresperiode angeboten. Die jeweils aktuell verfügbaren Abrechnungsmodelle, Vergütungen, Laufzeiten und konkreten Inklusivleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot im Bestellprozess der Plattform Skool bzw. aus dem individuellen Angebot.
a) Standard-Plan – kostenfrei ab 600 € netto Auftragswert oder als Inklusivleistung der Auswanderungs-Execution
Der Standard-Plan ist eine grundsätzlich kostenpflichtige Mitgliedschaft. Bei Erwerb einer kostenpflichtigen Leistung von Harbora Global LLC mit einem Netto-Auftragswert von mindestens 600,00 € sowie als Bestandteil der Auswanderungs-Execution (§ 8(3)) erhältst du als zusätzliche, kostenfreie Leistung einen unbefristeten Zugang zum Standard-Plan unserer Skool-Community „Auswandern Steuerfrei". Diese kostenfreie Gewährung erfolgt ausschließlich gekoppelt an einen entsprechenden Erstauftrag oder eine aktive Auswanderungs-Execution.
Der Standard-Plan umfasst insbesondere:
– fortlaufende, community-basierte Beratungsdienstleistungen rund um Auswanderungsthemen (z. B. Beantwortung von Fragen, Diskussion strategischer Optionen, Erfahrungsaustausch) – Beratung im Sinne von Information, Optionenvergleich und strategischer Einordnung zu Themen wie neue Auslandsgesellschaften, Compliance-Wohnsitz, Stiftungs- und Vereinsstrukturierung, US-LLC-Gründung und Vermögensschutz – Teilnahme an einem monatlichen Live-Call in der Community – Zugang zu im Standard-Plan freigegebenen Online-Kursen, Vorlagen und Aufzeichnungen rund um Auswanderungsthemen
Klargestellt wird: Kostenfrei ist ausschließlich die community-basierte Beratungsdienstleistung im oben genannten Sinne. Die hieraus ggf. resultierenden konkreten Umsetzungs- und Strukturleistungen – insbesondere die tatsächliche Gründung einer neuen Auslandsgesellschaft, die tatsächliche Einrichtung eines Compliance-Wohnsitzes, die tatsächliche Stiftungsgründung oder -strukturierung, die tatsächliche Vereinskonstruktion und Vermögenssicherung, die tatsächliche US-LLC-Gründung sowie sonstige individuelle, mandatsbezogene Umsetzungsleistungen – sind nicht Bestandteil des Standard-Plans und werden gesondert zu den jeweils gültigen Konditionen angeboten und vergütet. Hiervon zu unterscheiden ist der Leistungsumfang der Auswanderungs-Execution gemäß § 8(3), der eigenständig geregelt ist.
b) Premium-Plan – kostenpflichtig
Der Premium-Plan ist ein eigenständiges, kostenpflichtiges Mitgliedschaftsangebot. Vergütung, Laufzeit und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Bestellbestätigung. Der Premium-Plan umfasst – zusätzlich zu allen Leistungen des Standard-Plans – insbesondere:
– Teilnahme an wöchentlichen Live-Calls mit Q&A in der Community
– Teilnahme an einem monatlichen Live-Call mit unserem strategischen Steuer- und Rechtsberatungs-Partner Fuetterer Tax Consulting LLC (vermittelt und organisiert durch Harbora Global LLC; ergänzend gelten die Bestimmungen in § 3(4) und § 8(8))
– Zugriff auf alle im Premium-Plan freigegebenen Online-Kurse einschließlich künftig hinzukommender Kurse für die Dauer der aktiven Mitgliedschaft
– Zugriff auf Aufzeichnungen der Live-Calls einschließlich exklusiver Inhalte für die Dauer der aktiven Mitgliedschaft
Der Premium-Plan ist auch dann kostenpflichtig, wenn der Kunde bereits Zugang zum Standard-Plan im Rahmen des kostenfreien Inklusivumfangs gemäß lit. a) hat.
c) VIP-Plan – kostenpflichtig oder als Inklusivleistung der Ready-to-Operate Company
Der VIP-Plan ist eine eigenständige, kostenpflichtige Mitgliedschaft. Er kann insbesondere als monatliche Mitgliedschaft oder als Jahresmitgliedschaft mit Einmalzahlung pro Jahresperiode abgeschlossen werden. Vergütung, Laufzeit und konkreter Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot im Bestellprozess.
Kunden, die eine Ready-to-Operate Company erwerben, erhalten den VIP-Plan zusätzlich als Inklusivleistung ihrer Ready-to-Operate Company, ohne dass für den VIP-Zugang eine separate Vergütung anfällt. Umfang und Laufzeit dieser Inklusivleistung ergeben sich aus § 8(9) sowie aus dem individuellen Angebot zur Ready-to-Operate Company.
Der VIP-Plan umfasst – zusätzlich zu allen Leistungen des Standard- und Premium-Plans – insbesondere:
– Zugriff auf die Online-Kurse der Business Mindset Masterclass
– weiterführende Inhalte zum Online-Businessaufbau
– individuelle 1:1-Online-Coachings im Rahmen eines im jeweiligen Angebot definierten Stundenkontingents pro Mitgliedschaftszeitraum
– Zugang zu im VIP-Plan freigegebenen Kursen, Videos und Vorlagen für die Dauer der aktiven Mitgliedschaft
d) Allgemeine Regelungen für alle Plan-Stufen
Der Zugang zum Standard-Plan im Rahmen von lit. a) ist unbefristet. Beide Parteien können diesen Zugang mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Der Premium-Plan unterliegt den im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Laufzeiten und Kündigungsregelungen.
Für den VIP-Plan als Jahresmitgliedschaft mit Einmalzahlung gilt: Die Mitgliedschaft hat eine Laufzeit von zwölf Monaten ab Vertragsschluss bzw. ab dem im Angebot ausgewiesenen Beginndatum. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer der beiden Parteien spätestens 30 Tage vor Ablauf des jeweiligen Jahreszeitraums in Textform gekündigt wird. Mit jeder Verlängerung beginnt eine neue, vollständige Jahresperiode mit erneutem Zugriff auf die jeweils im VIP-Plan enthaltenen Leistungen. Wird die Mitgliedschaft fristgerecht gekündigt, endet der VIP-Zugang mit Ablauf des laufenden Jahreszeitraums. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Vergütungen für nicht in Anspruch genommene Restlaufzeiten innerhalb eines bereits begonnenen Jahres erfolgt nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für alle Plan-Stufen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Community-Regeln, gegen die Nutzungsrechte gemäß § 11 oder gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform Skool.
Wir behalten uns vor, die Community auf eine andere Plattform zu übertragen, sofern dies aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist. Du wirst hierüber rechtzeitig in Textform informiert. Wird Skool als Plattform durch den Plattformbetreiber dauerhaft eingestellt, gesperrt oder ist sie aus anderen, von Harbora Global LLC nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr nutzbar, sind wir berechtigt, die Community-Leistungen auf eine vergleichbare Plattform zu übertragen oder – sofern eine Fortführung in vergleichbarer Form unzumutbar ist – die jeweils betroffenen Community-Leistungen mit angemessener Vorankündigung zu beenden. Im Falle kostenpflichtiger Plan-Stufen (Premium, VIP) erstatten wir bereits geleistete, anteilige Vergütungen für nicht mehr erbringbare Zeiträume. Für den kostenfreien Standard-Plan gemäß lit. a) entsteht hieraus kein Erstattungsanspruch.
Inhalte und Beiträge in der Skool-Community sind urheberrechtlich geschützt. Es gelten ergänzend die Bestimmungen in § 11 sowie die Community-Regeln in der jeweils aktuellen Fassung.
(5) Erneute kostenfreie Auswanderungs-Roadmap nach erfolgter Auswanderung
Sofern du auf Grundlage einer von uns ausgearbeiteten und durchgeführten Auswanderungs-Roadmap tatsächlich ausgewandert bist und sich nach der Auswanderung herausstellt, dass dir das ausgewählte Auswanderungsland nicht zusagt, erhältst du einmalig die Möglichkeit, eine neue Auswanderungs-Roadmap für ein anderes Zielland kostenfrei in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen einer aktiven Auswanderungs-Execution gemäß § 8(3) ist die zweite kostenfreie Auswanderungs-Roadmap bereits Teil der dort enthaltenen Beratungsleistungen.
a) Voraussetzung ist, dass die ursprüngliche Auswanderungs-Roadmap im Rahmen eines kostenpflichtigen Angebots von Harbora Global LLC erstellt und der Auswanderungsschritt tatsächlich vollzogen wurde.
b) Kostenfrei ist ausschließlich die erneute Beratungs- und Strukturierungsdienstleistung zur Erstellung der Roadmap selbst (z. B. Länderprüfung, Setup-Strategie, Roadmap-Erstellung).
c) Nicht kostenfrei sind sämtliche neu hinzukommenden, strukturellen Umsetzungsleistungen, die sich aus der neuen Roadmap ergeben. Hierzu zählen insbesondere – aber nicht abschließend:
– die Gründung einer neuen Auslandsgesellschaft (z. B. neue US-LLC, Kanada LLP, Zypern LTD)
– die Einrichtung eines neuen Compliance-Wohnsitzes
– die Gründung oder Restrukturierung einer Stiftung oder eines Vereins
– neue oder zusätzliche Vermittlungen lokaler Dienstleister gemäß § 9 (Immobilien, Einwanderungshilfe, Rechtsanwälte, Notare, Versicherungsmakler)
– zusätzliche Beratungsleistungen unserer Kooperationspartner (Fuetterer Tax Consulting LLC, Diego Faßnacht / PlanB Panama, Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V.)
– sonstige nicht in der ursprünglichen Roadmap enthaltene Strukturleistungen
Diese Leistungen werden zu den jeweils gültigen Konditionen separat angeboten und sind gesondert zu vergüten.
d) Der Anspruch auf eine erneute kostenfreie Roadmap besteht einmalig je Kunde und Erstauftrag und ist nicht übertragbar, nicht auszahlbar und nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar.
7. Leistungsumfang, Durchführung und Termine
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung (z. B. Leistungsseite, Angebot, Bestellbestätigung) bzw. aus der finalen Auswanderungs-Roadmap als individuellem Angebot.
(2) Coaching- und Beratungsleistungen finden online statt, insbesondere via Zoom oder über die im Angebot beschriebenen Kommunikationswege.
(3) Terminabsagen a) Einzelsessions: Absage mindestens 48 Stunden vor Termin. b) Gruppenprogramme, Workshops oder Veranstaltungen mit Platzlimit: Absage mindestens 14 Tage vor Termin, sofern ein fixer Platz/Limitierung besteht. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Vergütung für den betreffenden Termin/Platz zu berechnen, sofern der Termin/Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
(4) Brichst du ein gebuchtes Programm ohne rechtlichen Grund ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits fälliger oder geleisteter Zahlungen. Gesetzliche Rechte (z. B. Widerruf, zwingende Verbraucherrechte) bleiben unberührt.
(5) Allgemeine Mitwirkungspflichten Du bist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen und vereinbarte Termine sowie technische Voraussetzungen (z. B. stabile Internetverbindung) sicherzustellen. Spezielle Mitwirkungspflichten bei Auswanderungs-Roadmap, Auswanderungs-Execution, US-LLC-Gründungen, laufender Compliance, Stiftungsgründungen, Vereinsstrukturierungen und Ready-to-Operate Company ergeben sich ergänzend aus § 8.
8. Besondere Bedingungen für Auswanderungs-Roadmap, Auswanderungs-Execution, US-LLC-Gründung, laufende Compliance, Operating Agreement, Stiftungs- und Vereinsstrukturen sowie Ready-to-Operate Company
(1) Rolle als Organizer bei US-LLC-Gründungen Bei US-LLC-Gründungen (Wyoming, New Mexico, Florida, Montana) treten wir gemeinsam mit dem jeweils eingesetzten Registered Agent ausschließlich als Organizer im Sinne des jeweiligen US-amerikanischen Gesellschaftsrechts auf. Mit Abschluss der Gründung wird die LLC dem Kunden als Member und/oder Manager zugeordnet. Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung sämtlicher fortlaufenden gesellschafts-, steuer- und compliance-rechtlichen Pflichten der LLC – insbesondere Annual Reports, staatliche Gebühren, Steuererklärungen, IRS Form 5472 und 1120 sowie sonstige Meldepflichten, soweit anwendbar – trägt ab Gründung ausschließlich der Kunde als Member/Manager seiner LLC. Die Beauftragung von Harbora Global LLC mit der laufenden Compliance entbindet den Kunden nicht von dieser gesetzlichen Eigenverantwortung. Für andere Gesellschaftsformen, die im Rahmen der Auswanderungs-Execution oder der Ready-to-Operate Company gegründet werden (z. B. Kanada LLP, Zypern LTD), gelten die jeweils anwendbaren ausländischen Vorschriften sinngemäß; konkrete Modalitäten und Pflichten ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Auswanderungs-Roadmap – Leistungsumfang, Roadmap-Call, Anrechnung und Modalitäten
a) Doppelfunktion der Roadmap Die Auswanderungs-Roadmap erfüllt zwei Funktionen: Sie ist zum einen die detaillierte, individuelle und grafisch aufbereitete Auswanderungsplanung für den Kunden. Zum anderen dient sie zugleich als individuelles Angebot über die im Anschluss möglichen Folgeleistungen (insbesondere Auswanderungs-Execution, Ready-to-Operate Company, Stiftungs- und Vereinsstrukturen) und enthält hierzu eine detaillierte Aufschlüsselung der jeweiligen Leistungen und Kosten.
b) Leistungsumfang Die Auswanderungs-Roadmap umfasst – nach Maßgabe des individuellen Angebots – insbesondere:
– die Festlegung des Ziellandes und der Aufenthaltsstruktur (z. B. Daueraufenthalt, Perpetual-Traveller-Setup, Compliance-Wohnsitz);
– die Strategie zur rechtssicheren Abmeldung im Heimatland einschließlich Aufenthaltslogik und Nachweisführung;
– den strategischen Aufbau einer geeigneten Unternehmensstruktur (z. B. US-LLC, Kanada LLP, Zypern LTD) als Bestandteil des Gesamt-Setups;
– konzeptionelle Vermögens- und Asset-Schutzkonzepte, einschließlich der konzeptionellen Einordnung von Stiftungsmodellen (z. B. Panama, Singapur), Vereinskonstrukten und Firmenkonstrukten sowie Schutzkonzepten für unbewegliche Vermögenswerte (z. B. Gebäude).
Diese Konzepte stellen ausschließlich strategisch-konzeptionelle Vorschläge dar (keine Rechts- oder Steuerberatung) und werden im Rahmen der Auswanderungs-Execution durch unsere Kooperationspartner (insbesondere Fuetterer Tax Consulting LLC sowie ggf. Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V.) einer rechtsverbindlichen Verprobung unterzogen; – die strategische Einordnung von Visa-, Aufenthalts-, Einbürgerungs- und CBI-Optionen (Citizenship by Investment) im Zielland sowie die Koordination mit lokalen Einwanderungshelfern (siehe § 9); – den Zeitplan, die Reihenfolge und die Dokumentationslogik der Auswanderungsschritte; – eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten aller in Aussicht gestellten Folgeleistungen.
c) Abgrenzung zu Rechts- und Steuerberatung Die Auswanderungs-Roadmap ist eine strategische, organisatorische und länderkundliche Planungsleistung. Sie ist ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des RDG bzw. StBerG (vgl. § 3(4) lit. b)). Soweit zur Umsetzung der Roadmap rechtsverbindliche steuerliche oder rechtliche Einordnungen erforderlich sind, erfolgen diese ausschließlich durch unsere Kooperationspartner gemäß § 3(4) lit. c) und d) bzw. durch lokal zugelassene Berufsgruppen, die der Kunde beauftragt.
d) Roadmap-Call Die Auswanderungs-Roadmap wird im Rahmen eines Roadmap-Calls (in der Regel via Zoom) vorgestellt und mit dem Kunden besprochen. Die Gesprächsdauer beträgt regelmäßig zwischen zwei und drei Stunden, höchstens jedoch sechs Stunden. Innerhalb dieser Höchstdauer ist der Aufwand für den Roadmap-Call vollständig durch die Commitment-Investition abgedeckt; ein darüber hinausgehender Aufwand kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
e) Aufzeichnung des Roadmap-Calls Mit Zustimmung des Kunden wird der Roadmap-Call aufgezeichnet. Die Aufzeichnung dient der Dokumentation der besprochenen Inhalte und der vom Kunden geäußerten Kaufabsicht hinsichtlich der vorgestellten Folgeleistungen. Die Aufzeichnung wird dem Kunden im Anschluss zur Verfügung gestellt und im Übrigen nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
f) Nachbearbeitung und Versand Im Anschluss an den Roadmap-Call passen wir die Roadmap entsprechend den im Call besprochenen Anpassungen an. In der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen übermitteln wir dem Kunden: – den Link zur persönlichen Kunden-Roadmap, – den Link zur Aufzeichnung des Roadmap-Calls und – eine Abfrage der für die Rechnungsstellung erforderlichen Daten (siehe § 5(3) lit. b) und § 4(10)).
g) Commitment-Investition und Anrechnung Die Erstellung der Auswanderungs-Roadmap erfolgt gegen eine im jeweiligen Angebot ausgewiesene Commitment-Investition. Diese Commitment-Investition wird zu 100 % auf die Vergütung einer im Anschluss beauftragten Folgeleistung von Harbora Global LLC angerechnet, sofern:
– die Folgeleistung im sachlichen Zusammenhang mit der Auswanderungs-Roadmap steht (z. B. Auswanderungs-Execution, US-LLC-Gründung, Ready-to-Operate Company, laufende Compliance-Betreuung) und – die Folgeleistung innerhalb von zwölf Monaten nach Lieferung der Auswanderungs-Roadmap beauftragt und vergütet wird, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
Der Anrechnungsbetrag ist auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Commitment-Investition begrenzt. Eine Auszahlung, Übertragung oder Verrechnung mit Leistungen Dritter (insbesondere Kooperationspartner gemäß § 3(4) lit. c), d) und § 9) ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
h) Einbehalt der Commitment-Investition bei Nichtzahlung der Folgeleistung Wird die im Anschluss an die Roadmap angebotene Folgeleistung nicht beauftragt bzw. der entsprechende Kaufpreis nicht bezahlt, wird die Commitment-Investition als Vergütung für die tatsächlich erbrachte Roadmap-Leistung einbehalten und nicht zurückerstattet. Auf diese Konsequenz wird der Kunde im Bestellprozess der Auswanderungs-Roadmap ausdrücklich hingewiesen.
i) Bearbeitungsdauer und Mitwirkung Die Auswanderungs-Roadmap wird in der Regel innerhalb von vier bis sieben Beratungsstunden erarbeitet. Der konkrete Bearbeitungsverlauf hängt von der Mitwirkung des Kunden ab; § 7 Absatz (5) gilt entsprechend.
j) Kein Erfolgsversprechen Die Auswanderungs-Roadmap ist eine Planungs- und Strukturierungsleistung. Sie ist kein Versprechen eines bestimmten Auswanderungsergebnisses, einer bestimmten steuerlichen Wirkung, einer bestimmten Schutzwirkung erarbeiteter Vermögens- und Asset-Schutzkonzepte oder eines bestimmten behördlichen Ausgangs (z. B. Visa- oder Einbürgerungserfolg). Ergänzend gilt § 14.
(3) Auswanderungs-Execution – die eigentliche Auswanderungs-Dienstleistung
a) Begriff und Stellung Die Auswanderungs-Execution ist die im Anschluss an die Auswanderungs-Roadmap beauftragte, eigentliche Auswanderungs-Dienstleistung. Konkrete Inhalte, Reihenfolge, Dauer, Meilensteine sowie etwaige Ausnahmen ergeben sich aus der finalen Auswanderungs-Roadmap als individuellem Angebot. Soweit die Auswanderungs-Roadmap abweichende oder ergänzende Regelungen enthält, gehen diese den Bestimmungen dieses Absatzes vor.
b) Inklusivleistungen Im Rahmen der Auswanderungs-Execution sind – soweit in der Roadmap ausgewiesen – insbesondere folgende Leistungen enthalten:
– Strategische Steuer- und Rechtsberatung durch Fuetterer Tax Consulting LLC im Umfang von in der Regel ein, zwei oder drei Stunden, je nach Komplexität der steuerlichen und rechtlichen Umstände des Kunden. Im Rahmen dieser strategischen Beratung werden die in der Auswanderungs-Roadmap erarbeiteten Vermögens- und Asset-Schutzkonzepte rechtsverbindlich verprobt. Der konkrete Stundenumfang wird im Rahmen der Roadmap festgelegt. Bei deutlich darüber hinausgehendem Bedarf können zusätzliche Beratungsstunden gesondert vereinbart und vergütet werden. – Beratung und Strukturierung von Vereinskonstrukten und Vermögenssicherung im europäischen Raum durch unseren Kooperationspartner Erich Hambach (Hambacher Kulturförderverein e.V.), soweit im individuellen Angebot ausgewiesen. – Skool-Community-Zugang zum Standard-Plan gemäß § 6(4) lit. a) für die Dauer der Auswanderungs-Execution und darüber hinaus nach Maßgabe der dort genannten Regelungen. – Sämtliche im Rahmen der Auswanderungsbegleitung erforderlichen Beratungs- und Koordinationsleistungen, einschließlich: – aller Beratungen rund um Abmeldung, Aufenthaltslogik, Nachweisführung und länderkundliche Begleitung; – der zweiten kostenfreien Auswanderungs-Roadmap gemäß § 6(5), sofern die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind; – aller weiteren, nach Vertragsschluss erforderlichen Beratungen im laufenden Auswanderungsprozess. – Vermittlung lokaler Vertragspartner im Auswanderungsland gemäß § 9, insbesondere Immobilien-Developer, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Einwanderungshelfer, Notare und Versicherungsmakler.
Klargestellt wird: Sämtliche im Rahmen der Auswanderungsbegleitung außerhalb des kostenfreien Strategiegesprächs (§ 5(1)) und der Auswanderungs-Roadmap (Absatz (2)) erbrachten Beratungs-, Koordinations- und Vermittlungsleistungen sind durch die Auswanderungs-Execution abgedeckt.
c) Nicht enthaltene Leistungen Nicht in der Auswanderungs-Execution enthalten sind insbesondere:
– die Gründungskosten und laufenden Jahreskosten von Auslandsgesellschaften (z. B. US-LLC, Kanada LLP, Zypern LTD), einschließlich staatlicher Gebühren, Compliance-Flatrate ab dem zweiten Betriebsjahr und damit verbundener Drittkosten; – die Gründungskosten und laufenden Jahreskosten von Stiftungen (z. B. Panama, Singapur) sowie von Vereinskonstrukten und Vermögenssicherungsstrukturen im europäischen Raum; – die Vergütungen lokaler Kooperationspartner im Auswanderungsland gemäß § 9(5); – Steuern, behördliche Gebühren, Übersetzungs- und Beglaubigungskosten in den Auswanderungsländern; – Leistungen, die ausdrücklich als kostenpflichtige Zusatzleistungen außerhalb der Roadmap ausgewiesen sind.
Diese Leistungen werden – soweit beauftragt – als zusätzliche Leistungen separat ausgewiesen und gesondert in Rechnung gestellt; ergänzend gelten die Bestimmungen in § 4(6) und § 4(7).
d) Mitwirkungspflichten und Folgen unterlassener Mitwirkung Die Erbringung der Auswanderungs-Execution setzt eine kontinuierliche Mitwirkung des Kunden voraus, insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Dokumente, Angaben und Freigaben sowie die aktive Teilnahme an vereinbarten Terminen. § 8(6) und § 8(7) gelten entsprechend; bei einer auf den Kunden zurückzuführenden, längerfristig fehlenden Mitwirkung können wir die Leistungserbringung nach angemessener Frist und schriftlicher Erinnerung pausieren.
e) Kein Erfolgsversprechen Die Auswanderungs-Execution ist eine Dienstleistung, kein Erfolgsversprechen. Insbesondere kann ein bestimmter behördlicher Ausgang (z. B. Visa-, Aufenthalts-, CBI- oder Einbürgerungserfolg), ein bestimmtes steuerliches Ergebnis sowie eine bestimmte Schutzwirkung umgesetzter Vermögens- und Asset-Schutzstrukturen nicht zugesichert werden; ergänzend gilt § 14.
(4) Leistungsumfang US-LLC-Gründung im ersten Betriebsjahr Soweit du eine US-LLC-Gründung beauftragst – sei es als Einzelleistung, im Rahmen der Auswanderungs-Execution oder im Rahmen der Ready-to-Operate Company – umfasst unser Leistungsumfang im Gründungsjahr insbesondere:
a) Gründung & Legal Stack: Name Clearance und Verfügbarkeitsprüfung beim Secretary of State; Filing der Articles of Organization; Erstellung des individuellen Operating Agreements, abgestimmt mit unserem Rechtsberatungs-Partner Fuetterer Tax Consulting LLC und deinem Gesamt-Setup; Banking Resolution zur Konto-Eröffnung.
b) Registrierung & Adressen: Registered Agent im Gründungsstaat einschließlich Zustellungsadresse; physische US-Geschäftsadresse für deine LLC; Weiterleitung behördlicher Korrespondenz an dich.
c) Steuerliche Anmeldung: EIN-Beantragung beim IRS über das Non-SSN-Fax-Verfahren; korrekte Einstufung der LLC als Foreign-owned U.S. Disregarded Entity; Bereitstellung des EIN-Bestätigungsschreibens (CP 575 / 147C) für dein Banking.
d) Compliance im ersten Betriebsjahr: Erster Annual Report an den Secretary of State (je nach Bundesstaat); Registered Agent für das komplette erste Jahr; Koordination der ersten IRS-Einreichung (Form 5472 in Verbindung mit Form 1120).
Konkrete Bearbeitungsdauern, die Reihenfolge der Schritte und etwaige zusätzliche oder abweichende Leistungen ergeben sich aus der Angebotsbeschreibung, dem Bestellprozess und/oder der Bestellbestätigung. Die im Gründungsantrag und Annual Report fälligen staatlichen Gebühren sind – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – im Gründungspreis enthalten.
(5) Compliance-Flatrate ab dem zweiten Betriebsjahr Soweit du eine laufende Compliance-Betreuung gebucht hast, umfasst diese ab dem zweiten Betriebsjahr insbesondere:
– jährlicher Annual Report an den Secretary of State
– Registered Agent Service (ganzjährig)
– physische US-Geschäftsadresse (ganzjährig)
– Koordination und Einreichung der IRS Form 5472 in Verbindung mit Form 1120
– Erinnerungs-Monitoring zur Wahrung von Fristen
Die im Annual Report fällige staatliche Gebühr ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – in der jeweiligen Jahrespauschale enthalten.
(6) Eigenständige Mitwirkungspflicht des Kunden Du bist als Member/Manager deiner LLC verpflichtet, uns alle für die Erbringung der Compliance-Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Bestätigungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Diese Pflicht besteht eigenständig und unabhängig davon, ob du eine Erinnerungs-E-Mail unsererseits erhalten hast. Sollten unsere Erinnerungs-E-Mails aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen ausbleiben, verspätet ankommen oder nicht zustellbar sein, entbindet dich dies nicht von deiner Mitwirkungspflicht und Verantwortung als Member/Manager. Du bist gehalten, dich eigenverantwortlich über die für deine LLC einzuhaltenden Fristen zu informieren und uns proaktiv zu kontaktieren, wenn dir Zeitpunkte für anstehende Annual Reports oder andere Compliance-Pflichten unklar sind.
(7) Folgen unterlassener Mitwirkung Werden uns die für die fristgerechte Einreichung erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Freigaben nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, entfällt unsere Leistungspflicht für den betreffenden Compliance-Vorgang. Daraus entstehende Folgen – insbesondere Säumnisgebühren, Verzugszinsen, der Verlust des „Good Standing"-Status, die Auflösung (administrative dissolution) der LLC durch den Bundesstaat wegen Nichteinhaltung sowie IRS-Strafzahlungen (insbesondere bei nicht oder verspätet eingereichter Form 5472) – trägt ausschließlich der Kunde. Eine Haftung von Harbora Global LLC für Schäden aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden ist ausgeschlossen.
(8) Operating Agreement Im Rahmen der LLC-Gründung erstellen wir auf Wunsch ein Operating Agreement. Hierbei kommen entweder ein Standard-Operating-Agreement oder – soweit gesondert beauftragt – eine durch unseren Kooperationspartner Fuetterer Tax Consulting LLC an die individuelle steuerliche und rechtliche Situation des Kunden angepasste Fassung zum Einsatz.
Das Operating Agreement bildet die innere Struktur der LLC nach US-amerikanischem Gesellschaftsrecht ab und wird nicht auf das Recht des Wohnsitz-, Aufenthalts- oder Tätigkeitsstaates des Kunden angepasst. Eine Beurteilung oder Anpassung im Hinblick auf internationales Privatrecht, ausländisches Steuer-, Gesellschafts- oder Aufsichtsrecht erfolgt durch uns ausdrücklich nicht. Die Prüfung der grenzüberschreitenden Wirkungen des Operating Agreements – insbesondere im Wohnsitzstaat des Kunden – obliegt ausschließlich dem Kunden bzw. den von ihm beauftragten lokal zugelassenen Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater im jeweiligen Wohnsitzstaat).
Eine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit oder steuerliche Anerkennung des Operating Agreements außerhalb der USA wird durch Harbora Global LLC nicht übernommen.
(9) Ready-to-Operate Company – Tier-Struktur, Leistungsphilosophie, Eigenleistung und Inklusivleistungen
a) Leistungsphilosophie und Customer Journey Die Ready-to-Operate Company ist eine ganzheitliche Komplettlösung für Auswanderer, die ein einsatzbereites, rechtssicheres und steuerlich tragfähiges Online-Business im Zielland aufbauen. Die Erbringung folgt einer durchgängigen Customer Journey – vom Vorgespräch über Strategie- und Setup-Beratung, steuerliche Strukturierung, Business-Coaching und Firmengründung bis hin zur geführten Auswanderung und einer im Angebot ausgewiesenen Nachbetreuung. Bestandteil unserer Arbeitsweise ist die persönliche Reisetätigkeit der Geschäftsführung in relevante Auswanderungsländer und der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit lokalen Partnern vor Ort.
b) Tier-Struktur und Modulaufbau Die Ready-to-Operate Company wird in den Tiers Standard, Premium und VIPangeboten und besteht aus drei aufeinander aufbauenden Abschnitten. Welcher Tier und welche Abschnitte Teil deines individuellen Setups sind, ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Bestellbestätigung. Soweit das individuelle Angebot abweichende oder ergänzende Regelungen enthält, gehen diese den Bestimmungen dieses Absatzes vor.
c) Standard-Tier Der Standard-Tier umfasst – soweit im individuellen Angebot ausgewiesen – die folgenden Abschnitte:
– Abschnitt 1 – Strategische Unternehmensentwicklung & Branding: Analyse der Geschäftstätigkeit, Zielgruppen und des Wettbewerbs; Erarbeitung eines spezifischen Nischenkonzepts und der Marktpositionierung; Entwicklung des Brandings (Markenauftritt); professionelles Business-Coaching zur operativen Unterstützung.
– Abschnitt 2 – Digitale Infrastruktur & Marketing-Automatisierung: Konzeption und Erstellung der Landingpage (einseitig mit Unterseiten für AGB, Impressum, Datenschutz, Kontakt und Copyright) inklusive SEO-Optimierung; Einrichtung technischer Verknüpfungen und Prozessautomatisierungen; Integration des CRM-Systems; Aufbau von Sales-Funnels und Implementierung des E-Mail-Marketings.
– Abschnitt 3 – Strukturierung & Auswanderungsbegleitung: Gründung einer US-LLC unter Berücksichtigung steuerlicher Effizienz; vollständige Begleitung des Auswanderungsprozesses bis zur Integration im Zielland; strategische Steuer- und Rechtsberatung über unseren Kooperationspartner Fuetterer Tax Consulting LLC zur Sicherstellung der Rechtssicherheit und Steueroptimierung während des gesamten Übergangs.
d) Premium-Tier Der Premium-Tier umfasst sämtliche Leistungen des Standard-Tiers mit folgenden Erweiterungen, soweit im individuellen Angebot ausgewiesen:
– Abschnitt 1 wird inhaltlich vertieft (insbesondere bei umfangreicheren Branding- und Coaching-Leistungen).
– Abschnitt 2 wird auf eine Website mit bis zu sechs Hauptseiten zuzüglich Unterseiten für AGB, Impressum, Datenschutz, Kontakt und Copyright erweitert.
– Abschnitt 3 entspricht dem Standard-Tier (Strukturierung & Auswanderungsbegleitung).
e) VIP-Tier Der VIP-Tier umfasst sämtliche Leistungen des Premium-Tiers mit folgenden Erweiterungen, soweit im individuellen Angebot ausgewiesen:
– Abschnitt 1 wird inhaltlich weiter vertieft.
– Abschnitt 2 wird auf eine Website ab acht Hauptseiten zuzüglich Unterseiten für AGB, Impressum, Datenschutz, Kontakt und Copyright erweitert sowie um die Entwicklung einer eigenen App ergänzt. Der konkrete Funktionsumfang der App und der zugehörige Aufwand werden im individuellen Angebot ausgewiesen; abweichend von festen Pauschalen ist hier eine aufwandsabhängige Kalkulation möglich.
– Abschnitt 3 entspricht dem Standard-Tier (Strukturierung & Auswanderungsbegleitung).
f) Preise je Abschnitt und Tier Die Preise je Abschnitt und Tier ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der finalen Auswanderungs-Roadmap. Sie werden modular kalkuliert; bei Abschnitten mit aufwandsabhängigen Komponenten (insbesondere VIP-Abschnitt 2) erfolgt die Kalkulation auf Basis des individuell festgelegten Funktionsumfangs.
g) Eigenleistung des Kunden – Anpassung des Vertrags- und Kostenumfangs Der Kunde kann einen oder mehrere vollständige Abschnitte der Ready-to-Operate Company in Eigenleistung übernehmen. In diesem Fall werden Vertrags- und Kostenumfang entsprechend angepasst. Voraussetzung für eine Kostenanpassung ist, dass der Kunde einen vollständigen Abschnitt in Eigenleistung übernimmt; bei einer nur teilweisen Übernahme einzelner Punkte innerhalb eines Abschnitts besteht kein Anspruch auf Kostenanpassung, da die Leistungen innerhalb eines Abschnitts inhaltlich und prozessual aufeinander aufbauen. Etwaige Anpassungen werden in der finalen Roadmap bzw. im individuellen Angebot ausdrücklich ausgewiesen.
h) Up-Skilling-Akademien Optional können Up-Skilling-Akademien zu Themen wie Marketing, Automatisierung, Social-Media-Brand-Aufbau, SEO und YouTube hinzugebucht werden. Diese sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, nicht Bestandteil der Tiers Standard, Premium oder VIP und werden gesondert beauftragt und vergütet.
i) Inklusivleistungen Skool-Community Mit Erwerb einer Ready-to-Operate Company sind zusätzlich folgende Inklusivleistungen verbunden:
– Zugang zum VIP-Plan unserer Skool-Community gemäß § 6(4) lit. c) für den im individuellen Angebot ausgewiesenen Zeitraum.
– Anspruch auf ein im individuellen Angebot definiertes Kontingent individueller 1:1-Online-Coachings. Termine werden im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart und über die in der Skool-Community zur Verfügung stehenden Kommunikationsformate durchgeführt; § 7 Absatz (3) (Terminabsagen) gilt entsprechend. Nicht in Anspruch genommene Coachings verfallen mit Ablauf des im Angebot ausgewiesenen Zeitraums, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
– Zugang zur Business Mindset Masterclass in der jeweils aktuellen Fassung. Inhalte, Kursstruktur und Bereitstellung erfolgen über die Skool-Community.
j) Persönlicher Support, AI-Assistenzsysteme und 24/7-Erreichbarkeit Für Kunden der Ready-to-Operate Company stellen wir – nach Maßgabe des individuellen Angebots – persönlichen Support, AI-basierte Assistenzsysteme, App-gestützte Kommunikation im Netzwerk sowie eine 24/7-Erreichbarkeit für Notfälle (Emergency-Rufbereitschaft) zur Verfügung. Im Notfall vermitteln wir den passenden Ansprechpartner – etwa technischen Support, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler oder Steuerexperten.
Klargestellt wird:
– Die 24/7-Erreichbarkeit ist als Notfall-Rufbereitschaft ausgestaltet und stellt eine Reaktionszusage, keine durchgängige Verfügbarkeits- oder Bearbeitungsgarantie dar. Wir bemühen uns um eine zeitnahe erste Reaktion auf eingehende Notfallmeldungen; konkrete Reaktionszeiten ergeben sich – soweit ausgewiesen – aus dem individuellen Angebot.
– Soweit im Notfall an Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Notare, technische Dienstleister, Versicherungsmakler, Steuerexperten) vermittelt wird, gelten die Bestimmungen zur Vermittlung in §§ 3(4), 8(10) und 9 entsprechend. Eine Haftung für Verfügbarkeit, Reaktionsgeschwindigkeit oder Leistungserbringung dieser Dritten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
– AI-basierte Assistenzsysteme dienen ausschließlich der Unterstützung; ihre Ausgaben sind keine verbindlichen Auskünfte und ersetzen weder Rechts- noch Steuer- noch Fachberatung.
k) Mitwirkungspflichten des Kunden Die Erbringung der Ready-to-Operate Company setzt eine erhebliche und kontinuierliche Mitwirkung des Kunden voraus. Dies gilt insbesondere für:
– die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller für Strategie, Branding, Website, SEO, CRM, Funnel und E-Mail-Marketing erforderlichen Inhalte, Bilder, Texte, Logos, Markenelemente, Zugangsdaten und Drittsystem-Schnittstellen;
– die rechtzeitige Rückmeldung zu von uns vorgelegten Entwürfen, Konzepten und Freigaben;
– die rechtzeitige Bereitstellung aller für Firmengründung, Steuer- und Auswanderungsstrukturierung erforderlichen Dokumente und Angaben;
– die aktive Teilnahme an vereinbarten Coaching- und Beratungsterminen.
l) Folgen unterlassener Mitwirkung Verzögerungen, Unterbrechungen oder
Leistungsausfälle, die auf einer fehlenden, verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Harbora Global LLC. Die im Angebot ausgewiesenen Bearbeitungs- und Lieferzeiten verlängern sich entsprechend; eine Haftung für hieraus resultierende Schäden, Mehrkosten oder Versäumnisse ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
m) Drittsysteme und externe Plattformen Die im Rahmen der Ready-to-Operate Company eingerichteten Lösungen (z. B. Website-Baukasten, CRM, E-Mail-Marketing-System, Hosting, Domains, Zahlungsdienstleister) können auf Plattformen und Diensten Dritter beruhen. Es gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen, Verfügbarkeiten und Preisgestaltungen dieser Drittanbieter. Eine Haftung für Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Preisänderungen dieser Drittsysteme ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(10) Stiftungs- und Vereinsstrukturen sowie Vermögenssicherung – Partnerleistungen
a) Stiftungsgründungen (Diego Faßnacht / PlanB Panama) Stiftungsgründungen und damit zusammenhängende Strukturierungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen (insbesondere Stiftungsmodelle in Panama oder Singapur) werden nicht durch Harbora Global LLC erbracht, sondern ausschließlich durch unseren unabhängigen Kooperationspartner Diego Faßnacht (PlanB Panama, https://www.planb-panama.com). Harbora Global LLC übernimmt – je nach Angebot – ausschließlich die Vermittlung, Organisation und/oder Terminierung. Die konkrete Beratung, Strukturierung und rechtliche Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch Diego Faßnacht. Eine Haftung von Harbora Global LLC für die durch den Partner erbrachten Leistungen sowie für deren rechtliche, steuerliche oder strukturelle Wirkungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
b) Vereinskonstrukte und Vermögenssicherung im europäischen Raum (Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V.) Vereinskonstrukte und Vermögenssicherungslösungen im europäischen Raum sowie damit zusammenhängende Strukturierungs-, Beratungs- und Umsetzungsleistungen werden nicht durch Harbora Global LLC erbracht, sondern ausschließlich durch unseren unabhängigen Kooperationspartner Erich Hambach (Hambacher Kulturförderverein e.V., https://erich-hambach.de). Harbora Global LLC übernimmt – je nach Angebot – ausschließlich die Vermittlung, Organisation und/oder Terminierung. Die konkrete Beratung, Strukturierung und rechtliche Umsetzung erfolgt eigenverantwortlich durch Erich Hambach bzw. den Hambacher Kulturförderverein e.V. Eine Haftung von Harbora Global LLC für die durch den Partner erbrachten Leistungen sowie für deren rechtliche, steuerliche oder strukturelle Wirkungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(11) Nicht enthaltene Leistungen im Bereich US-LLC und Ready-to-Operate Company Folgende Leistungen sind – soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart – nicht Bestandteil der US-LLC-Gründungs- oder Compliance-Pakete und auch nicht Bestandteil der Ready-to-Operate Company:
a) Geschäftskonto: Wir stellen die für die Konto-Eröffnung erforderlichen Dokumente bereit und nennen geeignete Banken (z. B. Mercury, Relay, Wise Business). Die eigentliche Konto-Eröffnung führt der Kunde eigenständig durch.
b) Laufende Buchhaltung und Buchführung: Bei aktivem Geschäftsbetrieb empfehlen wir die Beauftragung eines spezialisierten Tax-Accountants. Auf Wunsch vermitteln wir entsprechende Kontakte; eine Vermittlungsprovision kann hierbei gemäß § 9(3) entstehen.
c) Steuererklärungen im Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat des Kunden außerhalb der DACH-Region: Diese sind ausschließlich Sache des Kunden und der von ihm beauftragten lokal zugelassenen Berufsgruppen. Steuererklärungen in der DACH-Region können – soweit im jeweiligen Angebot ausgewiesen – über unseren Kooperationspartner Fuetterer Tax Consulting LLC übernommen werden (§ 3(4) lit. c)).
d) Komplexe Form-5472-Konstellationen: Bei umfangreichen Related-Party-Transaktionen oder vergleichbaren komplexen Sachverhalten arbeiten wir mit US-CPAs zusammen. Diese werden separat beauftragt und gesondert vergütet.
9. Vermittlung lokaler Dienstleister im Auswanderungsland
(1) Umfang der Vermittlung Im Rahmen unserer Begleitung – insbesondere innerhalb der Auswanderungs-Execution gemäß § 8(3) – vermitteln wir auf Wunsch den Kontakt zu lokalen, unabhängigen Kooperationspartnern im jeweiligen Auswanderungsland, insbesondere:
a) Immobilien-Developer und Immobilienmakler (z. B. zur Miete, zum Kauf oder zur Investition)
b) Einwanderungshelfer zur Unterstützung bei Behördengängen, Visaanträgen, Aufenthaltsgenehmigungen, CBI-Programmen und Einbürgerungsverfahren
c) Rechtsanwälte im jeweiligen Auswanderungsland
d) Notare im jeweiligen Auswanderungsland
e) Versicherungsmakler im jeweiligen Auswanderungsland
(2) Vermittlungsfunktion und vertragliche Beziehung Harbora Global LLC tritt ausschließlich als Vermittlerin auf und ist nicht Vertragspartner der vermittelten Dienstleistung. Das Vertragsverhältnis über die jeweilige Dienstleistung (Maklervertrag, Anwalts-/Notariatsmandat, Kauf-/Mietvertrag, Versicherungsvertrag, Beauftragung des Einwanderungshelfers etc.) kommt ausschließlich direkt zwischen dir und dem lokalen Kooperationspartner zustande. Wir erbringen weder Immobilienmakler-, Anwalts-, Notar- noch Versicherungsmakler-Leistungen.
(3) Provisionen und wirtschaftliches Eigeninteresse Harbora Global LLC hat mit den unter Absatz (1) genannten Kooperationspartnern Vermittlungsvereinbarungen auf Provisionsbasis geschlossen. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung erhält Harbora Global LLC vom jeweiligen Partner eine Vermittlungsprovision. Hierauf weisen wir ausdrücklich hin. Diese Provision wird vom Partner getragen und führt nicht zu zusätzlichen Kosten für dich, die über die unter Absatz (5) beschriebene Vergütung des Partners hinausgehen. Bestandskooperationen, die vor dem Gründungsdatum der Harbora Global LLC durch die ForgeMan Coaching LLC abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit und werden im Verhältnis zu unseren Kunden im Sinne dieser AGB durch Harbora Global LLC vermittelt; ergänzend gilt § 18.
(4) Sonderkonditionen bei Immobilienangeboten Für bestimmte Immobilienangebote haben wir mit unseren Kooperationspartnern Vorzugskonditionen für unsere Kunden ausgehandelt – z. B. Vorkaufsrechte, exklusive Vorab-Zugänge oder Preisvorteile gegenüber dem regulären Marktpreis. Verfügbarkeit, Umfang und konkrete Konditionen dieser Vorteile hängen vom jeweiligen Objekt, vom jeweiligen Kooperationspartner sowie vom Zeitpunkt deiner Anfrage ab und stehen unter dem Vorbehalt der konkreten Verfügbarkeit und vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall. Eine verbindliche Zusicherung bestimmter Vorzugskonditionen außerhalb eines individuellen Angebots erfolgt durch Harbora Global LLC nicht.
(5) Vergütung der lokalen Kooperationspartner Die Vergütung der lokalen Kooperationspartner ist nicht in den Honoraren von Harbora Global LLC enthalten und ist vom Kunden direkt vor Ort an den jeweiligen Partner zu zahlen – grundsätzlich in der jeweiligen Landeswährung des Auswanderungslandes.
Hintergrund: Der konkrete Aufwand und Umfang behördlicher Maßnahmen, anwaltlicher oder notarieller Tätigkeiten sowie sonstiger lokaler Dienstleistungen lässt sich vor der Auswanderung typischerweise nicht abschließend bestimmen. Die Vergütung erfolgt deshalb leistungsabhängig und nach dem tatsächlichen Aufwand des jeweiligen Partners vor Ort. Die genauen Modalitäten (Honorar, Auslagen, Zahlungsweise, Fälligkeit) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag des Partners.
(6) Sorgfaltspflichten und Haftungsausschluss Wir wählen unsere lokalen Kooperationspartner mit Sorgfalt aus und schließen Kooperationsvereinbarungen regelmäßig persönlich vor Ort ab. Eine Haftung von Harbora Global LLC für die Qualität, Rechtmäßigkeit, Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit oder Mängelfreiheit der durch die lokalen Kooperationspartner erbrachten Dienstleistungen sowie für daraus resultierende Schäden ist gleichwohl ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für etwaige Verzögerungen oder Ablehnungen behördlicher Verfahren (einschließlich Visa-, Aufenthalts-, CBI- und Einbürgerungsverfahren), für Rechts- oder Beratungsfehler von Anwälten und Notaren, für Versicherungsvermittlungen sowie für die Beschaffenheit, Wertentwicklung oder rechtliche Belastung vermittelter Immobilien.
(7) Eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden Du bist gehalten, vor Beauftragung eines lokalen Kooperationspartners die für dich relevanten rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte eigenverantwortlich zu prüfen, ggf. unter Einbindung weiterer, unabhängiger Berater. Dies gilt insbesondere für Immobilieninvestitionen, anwaltliche Vertretung in Behördenverfahren und notarielle Beurkundungen.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Widerrufsrecht Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(3) Widerrufsfrist Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(4) Ausübung des Widerrufs Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns (Harbora Global LLC) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail) über deinen Entschluss informieren: contact@auswandern-steuerfrei.com
(5) Folgen des Widerrufs Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
(6) Erlöschen oder Einschränkung des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen a) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt dein Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem du ausdrücklich zugestimmt hast, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und du deine Kenntnis davon bestätigt hast, dass du dadurch dein Widerrufsrecht verlierst. b) Bei Dienstleistungen (z. B. Auswanderungs-Roadmap, Auswanderungs-Execution, Beratung/Coaching, Setup-Leistungen, US-LLC-Gründung, Ready-to-Operate Company) gilt: Verlangst du ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und widerrufst du später, kann Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung anfallen.
(7) Muster-Widerrufserklärung (freiwillig) Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Leistungen: [Bezeichnung], bestellt am [Datum]. Name: [Name], E-Mail: [E-Mail], Datum: [Datum].
11. Nutzungsrechte an digitalen Inhalten
(1) Alle Inhalte (Videos, Audios, PDFs, Unterlagen, Vorlagen, Aufzeichnungen, Frameworks, Roadmaps) sind urheberrechtlich geschützt. Ergänzend gelten die Bestimmungen unseres Urheberrechts- und Copyright-Hinweises.
(2) Du erhältst ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Nutzungsrecht ausschließlich für den privaten Eigengebrauch. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Weitergabe, Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Nutzung sind untersagt. Dies gilt auch für auszugsweise Nutzung (z. B. in Gruppen, Kursen, Trainings, Social Media oder auf Webseiten) sowie für die Verwendung der Inhalte zum Aufbau eigener Coaching-, Beratungs- oder Schulungsprogramme.
(4) Auswanderungs-Roadmap und Aufzeichnung des Roadmap-Calls Die für dich erstellte Auswanderungs-Roadmap einschließlich aller individuellen Inhalte, der grafischen Aufbereitung und der erarbeiteten Vermögens- und Asset-Schutzkonzepte sowie die Aufzeichnung des Roadmap-Calls stehen dir ausschließlich zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Verwendung für Beratungs- oder Schulungszwecke außerhalb deines persönlichen Auswanderungsvorhabens ist untersagt. Verallgemeinerbare Konzepte, Frameworks, Methoden und Vorlagen, die wir auch für andere Kunden einsetzen, bleiben in unserem Eigentum.
(5) Im Rahmen der Ready-to-Operate Company erstellte Werke Im Rahmen der Ready-to-Operate Company gemäß § 8(9) erstellte Arbeitsergebnisse, die individuell und ausschließlich für den Kunden hergestellt werden – insbesondere die fertige Website, das individuelle Branding, eine eigene App (im VIP-Tier) und individuell erstellte Inhalte – stehen dem Kunden zur Nutzung im Rahmen seines Geschäftsbetriebs zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind verallgemeinerbare Konzepte, Frameworks, Methoden, Vorlagen, Skripte, Schnittstellen und Tools, die wir auch für andere Kunden einsetzen; an diesen behalten wir uns sämtliche Rechte vor. Konkrete Nutzungsrechte und etwaige Beschränkungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
12. Testimonials und Referenzen
(1) Mit deiner ausdrücklichen Zustimmung dürfen wir Feedback oder Erfahrungsberichte als Referenz nutzen.
(2) Veröffentlichungen erfolgen anonymisiert oder mit Vornamen, sofern du nicht ausdrücklich einer vollständigen Namensnennung zustimmst.
13. Affiliate-Programme
(1) Harbora Global LLC kann ein Affiliate-Programm anbieten. Teilnahmebedingungen werden gesondert geregelt.
(2) Provisionsauszahlungen erfolgen ausschließlich nach den jeweils gültigen Affiliate-Bedingungen.
14. Erfolgsausschluss und Haftungsabgrenzung bei Informationen
(1) Wir schulden eine Dienstleistung, keinen konkreten Erfolg. Ergebnisse sind individuell und hängen u. a. von deiner Mitarbeit ab.
(2) Inhalte in Beratungen, Coachings, Kursen, digitalen Materialien sowie konzeptionelle Vermögens- und Asset-Schutzkonzepte können allgemeine Informationen und Erfahrungswerte enthalten. Sie ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.
(3) Kein Erfolgsversprechen für Auswanderung, Vermögensschutz und behördliche Verfahren Ein konkretes Auswanderungsergebnis, eine bestimmte steuerliche Wirkung im Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat, ein bestimmter behördlicher Ausgang (z. B. Visa-, CBI- oder Einbürgerungserfolg) sowie ein bestimmtes Maß an Vermögensschutz lassen sich seriös nicht garantieren und werden von uns ausdrücklich nicht zugesichert. Strukturen wie internationale Unternehmensformen, Stiftungs- und Vereinsmodelle, Schutzkonzepte für unbewegliche Vermögenswerte und Aufenthaltslogiken werden so konzipiert, dass sie nach unserem fachlichen Verständnis und nach Maßgabe der jeweils geltenden Rechtsordnungen geeignet sind, definierte Schutz- und Strukturziele zu unterstützen. Veränderungen der jeweiligen Rechtsordnungen, der politischen Verhältnisse oder der individuellen Lebenssituation des Kunden können die Wirksamkeit dieser Strukturen beeinflussen; eine Garantie dauerhafter Wirkung wird ausdrücklich nicht abgegeben.
(4) Für Entscheidungen, Dispositionen oder Umsetzungen auf Basis allgemeiner Informationen aus Beratung, Coaching oder Kursen übernehmen wir keine Haftung. Individuelle steuerliche und rechtliche Beurteilungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der Beratung durch den hierfür zuständigen Kooperationspartner (Fuetterer Tax Consulting LLC) bzw. durch von dir beauftragte Berufsgruppen. Individuelle stiftungsbezogene Beurteilungen erfolgen ausschließlich im Rahmen der Beratung durch den hierfür zuständigen Kooperationspartner (Diego Faßnacht / PlanB Panama) bzw. durch von dir beauftragte Berufsgruppen. Individuelle vereinsbezogene und vermögenssichernde Beurteilungen im europäischen Raum erfolgen ausschließlich im Rahmen der Beratung durch den hierfür zuständigen Kooperationspartner (Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V.) bzw. durch von dir beauftragte Berufsgruppen. Individuelle immobilienbezogene, einwanderungsrechtliche, anwaltliche und notarielle Leistungen erfolgen ausschließlich durch die jeweiligen lokalen Kooperationspartner gemäß § 9 bzw. durch von dir beauftragte Berufsgruppen.
15. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für Leistungen unserer Kooperationspartner – insbesondere Fuetterer Tax Consulting LLC (strategische Steuer- und Rechtsberatung), Diego Faßnacht / PlanB Panama (Stiftungsgründungen), Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V. (Vereinskonstrukte und Vermögenssicherung im europäischen Raum) sowie der lokalen Kooperationspartner gemäß § 9 (Immobilien, Einwanderungshilfe, Rechtsanwälte, Notare, Versicherungsmakler) – sowie für die rechtlichen, steuerlichen, behördlichen oder wirtschaftlichen Wirkungen der durch sie erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Eine Haftung für die Verfügbarkeit, den Funktionsumfang oder Preisänderungen von Drittsystemen und externen Plattformen, die im Rahmen unserer Leistungen (insbesondere Ready-to-Operate Company) zum Einsatz kommen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Eine Haftung für die durchgängige Verfügbarkeit oder konkrete Reaktionsgeschwindigkeit der 24/7-Notfall-Erreichbarkeit gemäß § 8(9) lit. j) sowie für Ergebnisse oder Auskünfte AI-basierter Assistenzsysteme ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
16. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Coaching, in der Beratung und im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden.
(2) Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
17. Höhere Gewalt
(1) Ereignisse wie Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg oder behördliche Anordnungen gelten als höhere Gewalt.
(2) In solchen Fällen können Leistungen verschoben oder vorübergehend ausgesetzt werden, soweit dies erforderlich ist.
(3) Bei dauerhafter Unmöglichkeit können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
18. Übergangsregelung für Bestandsverträge und Bestandskooperationen
(1) Bestandsverträge mit Kunden Verträge, die vor dem Stand dieser AGB (Mai 2026) mit der ForgeMan Coaching LLC unter der Marke „Auswandern Steuerfrei" geschlossen wurden, bleiben unverändert mit der ForgeMan Coaching LLC als Vertragspartner bestehen, sofern keine ausdrückliche Vertragsübertragung auf die Harbora Global LLC vereinbart wird.
(2) Bestandskooperationen mit Partnern und Drittanbietern Kooperationsvereinbarungen, die vor dem Gründungsdatum der Harbora Global LLC (30.04.2026) durch die ForgeMan Coaching LLC mit Kooperationspartnern (insbesondere Fuetterer Tax Consulting LLC, Diego Faßnacht / PlanB Panama, Erich Hambach / Hambacher Kulturförderverein e.V.) sowie mit lokalen Dienstleistern, Immobilien-Developern, Immobilienmaklern, Einwanderungshelfern, Rechtsanwälten, Notaren, Versicherungsmaklern oder sonstigen Drittanbietern in den Auswanderungsländern abgeschlossen wurden, behalten ihre Gültigkeit. Im Verhältnis zu unseren Kunden werden diese Bestandskooperationen ab Stand dieser AGB durch Harbora Global LLC im Sinne der §§ 3(4), 8 und 9 vermittelt und genutzt. Eine ausdrückliche Übertragung der Kooperationsverträge auf die Harbora Global LLC erfolgt im jeweils gegenseitigen Einvernehmen mit dem betreffenden Partner und ist nicht Bestandteil dieser AGB.
(3) Neuverträge Für sämtliche Neuverträge ab dem Stand dieser AGB ist ausschließlich die Harbora Global LLC Vertragspartner.
19. Schlussbestimmungen
(1) Für einmalige Verträge gelten jeweils die bei Vertragsschluss wirksamen AGB. Änderungen dieser AGB gelten nur für Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Mitgliedschaften, laufende Compliance-Betreuung) und nur, wenn sie für dich zumutbar sind und wir dich rechtzeitig in Textform informieren. Widersprichst du innerhalb einer angemessenen Frist, gelten die bisherigen Bedingungen fort; wir können dann das Dauerschuldverhältnis ordentlich kündigen, sofern uns die Fortsetzung nicht zumutbar ist.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Harbora Global LLC schließt keine Verträge mit Privatkunden aus den USA. Sollten versehentlich Zahlungen von in den USA ansässigen Personen erfolgen, die nicht Member oder Manager einer US-LLC sind, behalten wir uns die sofortige Rückabwicklung und Vertragsaufhebung vor.
Ende der AGB